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Max Hoelz - Vom »Weißen Kreuz« zur roten Fahne (1929)
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Vor den Sonderrichtern

Nach Abschluss der Vernehmungen in der Voruntersuchung wurde auffallend schnell der Tag für die Hauptverhandlung angesetzt. Die Verteidiger erhielten kaum Zeit, die Akten einzusehen. Ich war auf den Tag der Hauptverhandlung naturgemäß außerordentlich gespannt. Endlich würde ich Gelegenheit haben, mein bisheriges Schweigen zu brechen.
Mehr als dreiviertel der in der Voruntersuchung gegen mich erhobenen Beschuldigungen mussten in nichts zerfallen, da ich ja nachweisen konnte, dass die Aussagen falsch waren. Übrig konnten nur die Delikte bleiben, die ich tatsächlich begangen hatte und zu denen ich mich auch ganz offen bekannte: Hochverrat, Landfriedensbruch, Beschlagnahmungen, Geiselfestsetzungen, Sprengungen von Bahnanlagen usw. Ich war meiner Sache sehr sicher, rechnete allerdings damit, dass ich zu mehreren Jahren Zuchthaus verurteilt würde.
Erst in der Hauptverhandlung merkte ich, wie ungünstig meine Sache stand und dass die Verteidigung die Pogromstimmung durchaus richtig eingeschätzt hatte, als sie bestimmt mit einem Todesurteil rechnete. Jedenfalls wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nichts unversucht gelassen, um meine Persönlichkeit und meine Handlungen in jeder Hinsicht als abscheulich und abschreckend hinzustellen. So war insbesondere meine Einkleidung für die Gerichtsverhandlungen eine kaum zu beschreibende Schikane. Während alle anderen Untersuchungsgefangenen in der Hauptverhandlung ihre Zivilkleidung trugen, wurde sie mir verweigert. Ich erhielt nicht einmal Schuhe, sondern Lederpantoffeln, von denen der eine die Größe 32 (offenbar aus dem Frauengefängnis) und der andere die Größe 46 hatte. Dazu eine viel zu große Gefängnishose aus schmutzigem Drillichstoff und eine Gefängnisjacke ohne Knöpfe, deren Ärmel um mehr als drei­ßig Zentimeter zu lang waren. In dieser Aufmachung musste ich im Gerichtssaal erscheinen, zum Gaudium der sensationshungrigen Spießer und bürgerlichen Journalisten, die mit hämischem Gelächter meinen Eintritt begrüßten.
Am Richtertisch saßen der Vorsitzende des Sondergerichts, Landgerichtsdirektor Dr. Braun, und neben ihm rechts und links die beiden Beisitzer, die Landgerichtsräte Marcus und Dr. Heinze. Von der kommunistischen Partei war für die stenographische Aufnahme des Prozesses der Genosse Felix Halle erschienen. Über dem Richtertische hing das lebensgroße Ölgemälde irgendeines Herrschers aus der »glanzvollen Kaiserzeit«.
Als ich während der Verhandlungstage durch die provozierenden Methoden des Vorsitzenden und des Staatsanwalts in begreifliche Erregung geriet, versuchte ich, das große Tintenfass vom Tisch meiner Verteidiger auf die weiße Uniform des ölgemalten Potentatengötzen zu schleudern. Justizrat Fraenkl hielt diese Taktik im Gerichtssaale nicht für angebracht. Es war für mich aber unmöglich, die Gerichtsverhandlungen von dem Augenblick an noch ernst zu nehmen, als ich erkannte, dass mir unter allen Umständen die Erschießung des Heß und eine ganze Reihe anderer von mir nicht begangener Delikte zur Last gelegt wurden.
Die Verhandlung begann - wie üblich - mit der Verlesung meiner Personalien. Zum Schrecken der anwesenden bürgerlichen Pressevertreter musste das Gericht feststellen, dass ich bisher unbestraft war. Als dann der Vorsitzende auf die Personalien meiner Angehörigen einging und ich darüber Auskunft geben sollte, verbat ich mir das entschieden. Ich erklärte, unter keinen Umständen meine Angehörigen in die Gerichtsverhandlung hineinschleppen zu lassen, da sie weder direkt noch indirekt am mitteldeutschen Aufstand beteiligt seien. Ferner sagte ich: Ich fühle mich nicht als Angeklagter, sondern als Ankläger des Gerichts und der bürgerlichen Gesellschaft. Aussagen mache ich nur, um den Arbeitern draußen zu zeigen, aus welchen Motiven ich gehandelt habe.
Ich hatte während der Voruntersuchung geglaubt, von den vielen Belastungszeugen würde kein einziger seine falschen Aussagen aufrechterhalten, wenn ich in der Hauptverhandlung mit meiner bisherigen Taktik des Schweigens bräche und bewiese, mit welchen Mitteln der Fälschung und Entstellung gegen mich gearbeitet wird. Nun aber dämmerte es mir, dass es gar nicht darauf ankam, was ich gegenüber den falschen Anschuldigungen vorbrachte. Unwichtig war dem Gericht auch, ob einer der Zeugen Günstiges über mich aussagte.
Es war nicht möglich, auch nur einen Entlastungszeugen vor den Richtertisch zu bringen. Jeder, der etwas zu meinen Gunsten aussagte, kam sofort auf die Anklagebank, als der Teilnahme an den Aufständen verdächtig. Als der bekannte Kriminalkommissar Dr. Kopp sich freiwillig erbot, aus seinen großen Erfahrungen heraus ein Urteil abzugeben über den Wert der Zeugenaussage der Frau Heß - die doch als Frau des Erschossenen unter einem ganz bestimmten psychologischen Zwange handelte -, wurde das kurzerhand vom Gericht abgelehnt. So große Mühe die drei Verteidiger sich gaben, das Gewebe falscher Anschuldigungen zu durchleuchten und zu zerreißen, in dieser Pogromstimmung hatte ein solches Unterfangen keine Aussicht auf Erfolg.
Die Verhandlungen dauerten etwa vierzehn Tage. Meine Verteidiger konnten nicht immer gleichzeitig anwesend sein, da sie noch viele andere politische Prozesse zu führen hatten. Waren doch insgesamt fünftausend Genossen und Arbeiter vor die Sondergerichte Berlins und Mitteldeutschlands gezerrt worden.
Die Hassstimmung gegen mich wuchs von Tag zu Tag. Die bürgerliche Presse veröffentlichte die mich belastenden Aussagen in großer Aufmachung und strotzte von Verleumdungen. Auf meinem täglichen Gange aus der Zelle in den Verhandlungssaal musste ich eine ganze Reihe von Treppen und Korridoren passieren. Wie eine Spalierkette standen an den Seiten der Gänge und Korridore viele Gefängnisaufseher und Justizwachtmeister, die mich während meines Vorbeigehens oft mit den Füßen in den Hintern traten. Für sie stand absolut fest, dass mir der Kopf abgehackt werde, und sie hielten eine solche Strafe noch für viel zu human. Sie fühlten sich verpflichtet, von sich aus das Strafmaß etwas zu erhöhen. Die Stärke dieser Fußtritte war für mich der Maßstab für das Wachsen der Pogromstimmung.
Von dieser fanatischen Hassstimmung gegen mich waren nicht nur die bürgerlichen Kreise und Zeugen erfasst, sondern sogar einzelne Arbeiter. Der Arbeiter Morgenstern aus Eisleben behauptete als Zeuge vor Gericht, ich hätte in einer Versammlung gesagt: »Wir schlachten nicht nur Hunde und Katzen ab, sondern auch Frauen und Kinder.« Diese Aussage machte er unter seinem Eid. Ich glaubte, er habe sich diese Behauptung vollkommen aus den Fingern gesogen. Erst viel später machten mich Genossen darauf aufmerksam, dass ich in der fraglichen Versammlung in Eisleben am Schlusse folgende Verse vorgetragen hatte:
Immer noch versklavt, zerrissen sind wir
und die Zeit. Von dem Mörderblei zerrissen,
Mensch zum Himmel schreit. Ob man uns wie Hunde schlachtet
und in Ketten schlägt, Ausgespieen und verachtet, keiner Ketten trägt. Hundertfach verfolgt, verraten und statt Brot
nur Blei, Schickt nur tausend Mordsoldaten,
wir sind immer frei Frei, weil ja in süßen Worten
Zukunft zu uns spricht Und die schweren Zuchthauspforten
dieser Zeit zerbricht!

Der Arbeiter Morgenstern hatte aus der Zeile »Ob man uns wie Hunde schlachtet und in Ketten schlägt« seine Aussage konstruiert.
Ein ähnlicher, noch krasserer Fall war die Aussage des Gutsbesitzers Bolze. Er bekundete ebenfalls unter Eid, ich hätte zu ihm gesagt: »Ich bin Räuber und Mensch; wenn Sie jetzt den Choral >Ich bete an die Macht der Liebe< sängen, würde ich Räuber und schnitte Ihnen den Hals durch.« Dieser Bolze war von der Arbeiterkampftruppe auf dem Marsch von Wettin nach Beesenstedt gezwungen worden, den Weg zu zeigen. Bei der Ankunft in Beesenstedt nahmen wir ihn mit in das Schloss des Rittmeisters Nette.
Der Schlossverwalter fragte, ob ich die Absicht hätte, das Schloss in die Luft zu sprengen. Zu einer Sprengung lag keine Veranlassung vor. Er glaubte, ich ließe aus reiner Zerstörungswut alles in die Luft sprengen. Diesem Bürger war es unbegreiflich, als ich ihm sagte, dass mir alle Gewalthandlungen im Innersten widerstrebten. Ich litt unter den Gewaltanwendungen seelisch mehr als diejenigen, gegen die sie sich richteten. Wenn ich trotzdem davor nicht zurückschreckte, so lag dies nur an meiner durch die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre gewonnenen Erkenntnis, dass die Gewalt oft nur mit Gewalt gebrochen werden kann.
Bei all diesen Konflikten, die sich zwangsläufig aus dem Widerstreit meiner Gefühle und Empfindungen mit den politischen Notwendigkeiten ergaben, blieb mir nur die Wahl, entweder Gewalt anzuwenden oder auf Erreichung der politischen Kampfziele überhaupt zu verzichten. Ohne Gewaltanwendung hat sich noch nie eine geschichtliche Umwälzung vollzogen, weil die neu aufsteigende Klasse von der bisher herrschenden bekämpft und gewaltsam niedergehalten wird.
Eine Zerstörung oder Beschädigung dieses Luxusschlosses ohne militärische Notwendigkeit hätte ich für ein Verbrechen angesehen. Nicht an dem Besitzer des Schlosses, dem übersatten Rittmeister Nette. Auch nicht an der herrschenden Gesellschaft, sondern als ein Verbrechen an Hunderten und Tausenden von Proletarierkindern, die nach dem Siege der Arbeiterklasse in diesem Prachtbau ein Heim finden sollten. Ich verglich dieses Schloss in Beesenstedt, die protzige Pracht der Ausstattung, mit den Bildern des Elends, die ich in Berlin und im Vogtlande gesehen hatte.
Mich beherrschte der Gedanke: In diesen gro­ßen, hellen, luftigen Räumen müssen einmal Kinder sich tummeln und freuen, verwaiste oder verkrüppelte Kinder, die in die jetzt toten, leeren und nutzlosen Räume wirkliches Leben bringen werden. In diesem Sinne unterhielt ich mich mit dem Personal des Schlosses. Als dann jemand auf dem Flügel ein paar Akkorde intonierte, sagte ich zu Bolze und den anderen, dass mir Sprengungen und Gewaltakte wahrhaftig kein Vergnügen machten. Sie seien aber unvermeidlich im revolutionären Kampf, denn jeder Kampf sei Gewalt, und wer die Gewalt unter allen Umständen verwerfe, dürfe sich überhaupt in keinen Kampf einlassen. Ich sagte den Lakaien: Wenn plötzlich die Notwendigkeit an mich heranträte, Gewalt anzuwenden, und es würde gleichzeitig auf einem Flügel das »Gebet aus dem Zapfenstreich« intoniert, wäre ich nicht fähig, unerbittlich hart zu sein.
Ich hatte im revolutionären Kampf der letzten Jahre wiederholt die Dummheit begangen, vor Gegnern oder Indifferenten meine Gefühle bloßzulegen.
Der Staatsanwalt und der Vorsitzende des Sondergerichts argumentierten mir gegenüber, es müsse doch ein leichtes sein, unsere kommunistischen Ideen zu verwirklichen, indem wir alle Menschen ohne Gewaltanwendung zu unserer Überzeugung bekehrten. Mit den einfachsten Beispielen versuchte ich die Unmöglichkeit einer gewaltlosen Durchführung der kommunistischen Ideen nachzuweisen. Die Auftraggeber der Richter verhindern schon die literarische, also gewaltlose Verbreitung unserer Ideen oft genug mit Mitteln der Gewalt. Wenn ich am Strande eines vom Sturm gepeitschten Meeres stehe und draußen auf haushohen Wogen Schiffbrüchige sind, habe ich die Pflicht, ihnen Hilfe zu bringen. Besitze ich selbst kein Rettungsboot und sehe andere Menschen auf ihrer Lustyacht herumstehen, so muss ich sie auffordern, ihr Schiff zur Rettung der Schiffbrüchigen herzugeben. Weigern sie sich aber und sagen: »Was kümmern uns die fremden Menschen, die Yacht ist unser Eigentum«, dann ist es meine Pflicht, auch Gewalt anzuwenden, um die Schiffbrüchigen zu retten.
Ich begnüge mich nie mit der bloßen Erkenntnis einer Notwendigkeit, sondern versuche, das einmal Erkannte nach Kräften zu verwirklichen. Ich kämpfe den revolutionären Kampf nicht um des Kampfes willen. Aber es gibt nur einen Weg zur Überwindung des Kampfes der Menschen untereinander, wie er in der Klassengesellschaft tobt: die Beseitigung der Klassen durch den Sozialismus! Die sozialistische Ordnung kann nur von der siegreichen Arbeiterklasse nach der Niederringung der Bourgeoisie durch Errichtung der proletarischen Diktatur verwirklicht werden. So ist der revolutionäre Klassenkampf eine unbedingte Voraussetzung zur Überwindung des Privateigentums an den Produktionsmitteln.
Die Sonderrichter bemühten sich krampfhaft, mir nachzuweisen, dass ich unter dem Begriff Bourgeoisie alle Nichthandarbeiter, ja offenbar alle diejenigen, die nicht meiner Gesinnung sind, verstände. Dabei wussten sie sehr gut, dass ich unter Bourgeoisie diejenigen Parasiten an der Menschheit verstehe, die von der Arbeit anderer leben, die Nichtarbeiter, die Spekulanten und Börsenschieber, die Drohnen und Couponabschneider, die laut grölen: »Nur die Arbeit kann uns retten« und sich dabei den Kopf zerbrechen, wie sie selbst die Zeit am besten totschlagen können.
Ich rechnete nicht einmal die Sonderrichter zu dieser Sorte Bourgeoisie, ich rechnete die Sonderrichter zu derjenigen Schicht missratener Kleinbürger, die für die eigentliche Bourgeoisie die Unterdrückung der Arbeiterschaft besorgen und als Hörige ihr eigenes Menschentum entwürdigen.
Es war hoffnungslos, mit den Richtern über Weltanschauungsprobleme zu diskutieren. Wenn ich mich dennoch mit ihnen auseinandersetzte, so nur, weil ich hoffte, aus dem Gerichtssaal zu den Arbeitern sprechen zu können. Das war notwendig, da durch die Hetze der sozialdemokratischen Zeitungen auch in weiten Kreisen der Arbeiterschaft mein Wollen und Handeln herabgesetzt und verfälscht worden war.
Besonders niederdrückend wirkte auf mich die Tatsache, dass der damalige Vorsitzende der Kommunistischen Partei, Heinrich Brandler, der um dieselbe Zeit wie ich vor den Richtern stand, die Anwendung der Gewalt zur Erreichung der kommunistischen Ziele leugnete. Gerade das unrevolutionäre und unkommunistische Verhalten Brandlers vor Gericht war Wasser auf die Mühle des Staatsanwalts Jäger. Er berief sich fortwährend darauf, dass meine Handlungen gar nichts mit der kommunistischen Bewegung zu tun hätten, da die Partei von mir abrücke und der Vorsitzende der Partei ausdrücklich erkläre, das kommunistische Programm könne auch ohne Gewalt verwirklicht werden.
Wenn in diesen Tagen der Kommunistenhetze die Zentrale der KPD mich nicht in allem deckte, so war das unter Umständen noch zu begreifen, obwohl die Zentrale sehr gut wusste, dass ich in den mitteldeutschen Kämpfen in ihrem Sinn und in ihrem Auftrage gehandelt hatte. Wenn aber der Vorsitzende der einzigen revolutionären Arbeiterpartei Deutschlands vor seinen Richtern eine so klägliche Rolle spielte und dadurch fünftausend revolutionären Kämpfern, die Parteimitglieder waren und ebenfalls vor den Sonderrichtern standen, in den Rücken fiel, kann das durch keine spitzfindigen Redensatten über Taktik entschuldigt werden. Durch das Verhalten der Partei und Brandlers fühlte ich mich verraten und verkauft; es gehörten eiserne Nerven dazu, in dieser Situation nicht den Kopf zu verlieren.
Es war meine selbstverständliche Pflicht, alle in anderen Orten vor den Sonderrichtern stehenden Mitkämpfer zu entlasten, auch diejenigen, die, wie Schneider, geflüchtet waren und sich in Sicherheit befanden.
Dem Vorsitzenden des Sondergerichts wurden von einer Reihe von Zeugen Quittungen vorgelegt, die mit meinem Namen unterschrieben waren. Die Zeugen erklärten, Hoelz selbst habe die Quittungen ausgestellt - aber das wäre nicht ich, sondern ein anderer Hoelz gewesen. Der Vorsitzende gab zu, dass die Unterschriften nicht von mir sein könnten. Ich war wütend über Plättner, der mir diese Sache eingebrockt hatte, verschwieg jedoch seinen Namen.
Ich konnte die ganze Verhandlung kaum noch ernst nehmen und verhöhnte daher sowohl die Sonderrichter als auch die Zeugen, die von der Arbeit anderer lebten.
Nur als über die Erschießung des Gutsbesitzers Heß verhandelt wurde, raffte ich noch einmal meine ganze Energie zusammen. Ich wusste, dass die Arbeiter, die auf Heß geschossen hatten, in Sicherheit waren. Es lag deshalb für mich keine Veranlassung vor, die Erschießung des Heß, mit der ich nichts zu tun hatte, auf mich zu nehmen. Persönlich ließ es mich grundsätzlich kalt, ob ich vom Gericht oder der bürgerlichen Meinung zum Mörder gestempelt wurde. Im revolutionären Kampf musste ich stets damit rechnen, selbst getötet zu werden oder den Kampf- und Klassengegner töten zu müssen.
Meine Überzeugung ist, dass jedes gewaltsame Vernichten von Menschenleben zu verhindern Pflicht aller Menschen ist. Wir Kommunisten sind die einzigen, die mit allem Ernst und aller Konsequenz und ohne Utopien und Phrasen dafür wirken und kämpfen, dass die Ausbeutung und Vernichtung des Menschen durch den Menschen für alle Zukunft unmöglich gemacht wird. Das kann aber innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft niemals erreicht werden. Nicht durch pazifistische Schwärmereien und nicht durch christliche Kanzelpredigten, sondern nur dadurch, dass wir die Ursachen beseitigen, die die Veranlassung zur Vernichtung von Menschen sind.
Man legte mir die Tötung eines Gegners zur Last, an der ich in keiner Weise beteiligt war, nur, um dadurch die Möglichkeit zu haben, ein Todesurteil gegen mich auszusprechen. Aber kein Richter kümmerte sich darum, dass von Seiten der Sipo und Reichswehr während der Märzkämpfe ungezählte Morde an wehrlosen Arbeitern begangen wurden, die nicht einmal an den Kämpfen teilgenommen hatten.
Im Leunawerk sind zweiundvierzig Arbeiter von den Sipoleuten erschlagen worden. Die gleichen Ordnungshüter ermordeten in den Kalkgruben von Schraplau sechs gänzlich unbeteiligte Familienväter. Darunter den Arbeiter Polenz, der sich bei dem Einmarsch meiner Truppe in schärfster Weise gegen unseren bewaffneten Kampf gegen Sipo und Reichswehr ausgesprochen hatte.
Entsetzlich war das Schicksal der beiden Brüder Goldstein, das niemals in vollem Umfange der Öffentlichkeit bekannt wurde.
Die beiden Goldsteins waren politisch ganz indifferent und hatten in keiner Weise an den Kämpfen teilgenommen. Sie waren Kutscher auf einer
Domäne, auf der wir Wagen für den Transport unserer Mannschaft requirierten.
Die Brüder befanden sich unter einem doppelten Zwang. Sie waren ihrem Arbeitgeber verantwortlich, dass die Pferde wieder unversehrt zurückkamen. Außerdem mussten sie auf ihren Wagen unsere Mannschaften befördern, denn wir hatten die reale Macht.
Bei dem Gefecht in Gröbers hatte die Sipo starke Verluste. Jeder Mensch, der ein wenig Kenntnis von militärischen Dingen hat, kann sich vorstellen, welche Wirkungen es hat, wenn eine kämpfende Arbeitertruppe mit Maschinengewehren auf mit Sipomannschaften voll gepfropfte Lastautos schießt. Unter den bei diesem Kampf getöteten Polizisten waren einige mit Dutzenden von Schüssen im Gesicht. Die Gegner konstruierten daraus, die Arbeiter hätten den Sipos die Augen ausgestochen.
Von diesem Gefecht mit der Sipo wussten die Brüder Goldstein nichts. Sie waren erst später von uns zur Mitfahrt gezwungen worden.
Bei den für die Arbeiter ungünstigen Kämpfen in Beesenstedt fielen alle Gespanne mitsamt den Kutschern in die Hände der Polizei. Mehrere Sipomannschaften stürzten sich auf die Brüder Goldstein und zwangen sie unter fürchterlichen Misshandlungen, zuzugeben, dass sie verwundeten Sipoleuten die Augen ausgestochen hätten. Der eine der beiden Brüder wurde bei diesen grausamen Misshandlungen buchstäblich totgeschlagen. Der andere ist zeit seines Lebens ein Krüppel.
Dies geschah mit zwei Menschen, die zum Aufstand gar keine Beziehung hatten.
Der Staatsanwalt Jäger setzte seinen Ehrgeiz darein, zu beweisen, dass ich die Lastautos, auf denen sich die Geiseln befanden, als Kugelfang benutzte. In Wirklichkeit zog ich die Geiselautos - wie die Belastungszeugen bestätigten - stets aus dem Feuerbereich. Die Geiseln - z. B. der Bürgermeister von Sangerhausen und ein Geistlicher - bekundeten in der Verhandlung, die Sipo hätte wie irrsinnig auf die Geiselautos gefeuert und dabei mehrere Geiseln getötet.
Von Seiten der Arbeiter ist während der ganzen Kämpfe 1921 ein Mensch erschossen worden, der nicht in unmittelbarer Verbindung mit einer Gefechtshandlung stand: der Gutsbesitzer Heß. Von Seiten der Sipo, der Reichswehr und der Zeitfreiwilligen aber sind, wie der amtliche Untersuchungsausschuss festgestellt hat, zweiundsiebzig Arbeiter ermordet worden.
Das Sondergericht in Moabit hat im Falle Heß konstatiert, dass eine Tötung von den Arbeitern nicht beabsichtigt war. In meiner Urteilsschrift heißt es wörtlich: »Die Entstehung des Vorfalles auf dem Gutshof spricht gleichfalls dafür, dass es sich nicht um eine überlegte Tötung gehandelt hat.«
Die Ermordung der zweiundsiebzig Arbeiter ist mit klarer Überlegung und in brutalster Weise geschehen, wie die Verhandlungen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bewiesen.
Die Arbeitertruppen hatten während der mitteldeutschen Kämpfe Gefangene von der Sipo, der Reichswehr und den Zeitfreiwilligen sowie Geiseln aus der Bürgerschaft in ihrer Gewalt; aber nicht einen einzigen hat man erschossen. Wir Arbeiter verschmähten es, wehrlose Gefangene zu töten oder zu misshandeln. Nur in zwingenden Fällen sind Gefangene und Geiseln von uns geschlagen worden. Ich selbst habe in drei Fällen Geiseln geohrfeigt. Wir mussten uns im Kampfgebiet die unbedingt notwendige Autorität verschaffen und dafür sorgen, dass unsere Anordnungen von den Bürgern befolgt wurden. Die Kampfleitung veröffentlichte Aufrufe mit der Androhung schärfster Maßnahmen (wie Erschießen und anderes) gegen diejenigen, die unsere Weisungen sabotierten. Trotzdem wurde uns oft erheblicher Widerstand entgegengesetzt. In solchen Fällen begnügten wir uns damit, den Widerspenstigen ein paar derbe Ohrfeigen zu verabreichen, um sie abzuschrecken. Die Arbeiter bewiesen bei den mitteldeutschen Kämpfen eine beispiellose Humanität. In vielen Fällen, wie in Hettstedt, Helbra, Sangerhausen und Wettin, wo Zeitfreiwillige und Angehörige der Einwohnerwehr auf die Arbeitertruppe aus den Häusern heraus schossen, bestraften die Rotgardisten die hinterlistigen Schützen lediglich mit Backpfeifen.
Dass die revolutionären Arbeiter nach den Erfahrungen, die sie mit der Menschlichkeit ihrer Gegner gemacht haben, in kommenden Kämpfen die gleiche Humanität üben werden, wage ich zu bezweifeln.
Die revolutionären Arbeiter sind durch eine harte und schmerzliche Schule gegangen, in der ihre Todfeinde die Lehrmeister waren. Die Arbeiter sind im wesentlichen noch heute fast ausschließlich Gefühlsmenschen; Herz und Gemüt bestimmen in der Regel ihr Handeln. Die Gegner der revolutionären Arbeiter sind zum weitaus größten Teil abstrakte Verstandesmenschen, für die Gefühlswerte als weibisch und verpönt gelten; gewiss nicht absolut, aber alle Vorgänge und Kämpfe seit 1918 haben unzweideutig bewiesen, welche der beiden sich feindlich gegenüberstehenden Klassen die Menschlichkeit auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Obwohl der Staatsanwalt Jäger in seinem Plädoyer erklärte, dass der Fall der Erschießung des Gutsbesitzers Heß ein »dunkler und zweifelhafter« bleibe, beantragte er gegen mich die Todesstrafe.
Meine Verteidiger und ich hatten mit aller Bestimmtheit damit gerechnet, dass das Todesurteil gegen mich ausgesprochen und auch vollstreckt werde. Ich hatte mich mit dem Gedanken meiner Erschießung vollständig vertraut gemacht und erblickte darin gar nichts Besonderes mehr. Mein ganzes Denken konzentrierte sich nur darauf, dass ich nach dieser zermürbenden, wochenlangen Verhandlung noch genügend Kraft haben möge, dem Erschießungskommando mit derselben Unerschrockenheit entgegenzutreten, die während des Prozesses und in den revolutionären Kämpfen meine Stärke war. Mein Hoffen und Wünschen kreiste immer nur um ein und denselben Punkt. Ich wünschte, dass mein Tod der kommunistischen Sache auf jeden Fall von Nutzen sein sollte.

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