„Am Abend des 6. Juni warf eine Frau AI. Pr. ihre zweijährige Tochter Marie und ihren halbjährigen Sohn Reinhold in die Spree. Passanten verhinderten, dass den drei ältesten Kindern das gleiche geschah." Dr. Alice Vollnhals, die Leiterin der Schwangerenfürsorge der Krankenkassen Berlins, kommt in einem Bericht über diesen Fall zu dem Ergebnis: „Die Verzweiflungstat einer Mutter hat die Öffentlichkeit aufgewühlt; aber wie oft sind Mütter, gute, sanfte Frauen, ebenfalls am Rande eines Abgrunds! Gibt es da keine wirkliche Hilfe? Doch! Geburtenregelung im weitesten Sinn des Wortes, Zerstörung der Unwissenheit in diesen Dingen!" („Berliner Tageblatt" vom 26. Juni 1928.)
„Hier starb unter auffallenden Umständen ein siebzehnjähriges Mädchen innerhalb einer Stunde. Eine amtliche Untersuchung ergab einen unerlaubten Eingriff zur Abtreibung der Leibesfrucht. Die Mutter der Verstorbenen wurde unter dem Verdacht der Beihilfe in Haft genommen." („Schwäbische Tagwacht" vom 21. Mai 1929)
„... dort lernte er die Kassiererin M.F. kennen. Als nun die F. wieder in andern Umständen war, machte er auf deren eigenes Betreiben einen Abtreibungsversuch. Dabei wollte er von dem Sanitätssergeanten A. den Rat erhalten haben, er solle die Abtreibung mit Cyankali bewerkstelligen. Die F. ist dann an dem Gift nach schwerem Todeskampf gestorben." („Süddeutsche Arbeiter-Zeitung" vom 1. März 1929, Bericht über die Verhandlung des Schwurgerichts Augsburg, Mordprozess G.)
Der 45. Deutsche Ärztetag in Eisenach schätzt die Zahl der jährlichen Abtreibungen in Deutschland auf eine halbe Million bis 800000, darunter 10000 Todesfälle (!) und 50000 Erkrankungen. „Man rechnet in Deutschland jährlich mit 50000 Erkrankungsfällen nach Fehlgeburten." (Berichterstatter Lonne im Preußischen Landesgesundheitsamt.)
„Ich verstehe nicht, dass die armen, arbeitenden Klassen ein so schreckliches Leben fuhren müssen, während die Reichen, die Kinder
haben könnten, entweder keine oder nur ein paar haben. Ich wollte, ich könnte mich auf die Dächer stellen und den armen Frauen verkünden, was sie tun müssen." (Brief einer New-Yorker Arbeiterin an die Fürsorgerin von New York, Margaret Sanger, aus „Zwangsmutterschaft".)
„Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft Dieselben Bestimmungen finden auf denjenigen Anwendung, welche mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zur Abtreibung oder Tötung bei ihr angewendet hat." (§218 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich.)
Personen
Mutter Fent, Arbeiterwitwe
Hete, ihre Tochter
Paul, Heizer
Prosnik, Hausverwalter
Kuckuck, Zeitungsverkäufer
Max, Metallarbeiter
Frau Klee, Arbeiterfrau
Dr. Moeller, Arzt
Madame Heye
Kriminalkommissar
Kriminalwachtmeister
Eine Dame
Eine Arbeiterin |
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